Vertrags Auszug

Übertragung von Bild- und Tonrechten.
Vereinbarung über Rechte am produzierten Material

Marcus O. Lorra Produktion (im weiteren Produzent genannt) vereinbart mit 

Name:______________________Vorname:_________________________ 

Straße:_____________________ PLZ, Ort:_________________________ 

AusweisNr:__________________ Geburtsdatum:_____________________ 

E-Mail:______________________ Künstlername:_____________________ 

Telefon Nr:___________________ 

(im folgenden Model gennant) das Folgende: 

§ 1 Gegenstand des Vertrages: Der Gegenstand des Vertrages ist die Einräumung von Nutzungsrechten durch Einwilligung in die Verwendung von Bild- und Tonaufnahmen (Material). 

§ 2 Nutzung des produzierten Materials: Das Model ist darüber informiert worden, dass für eine Zurschaustellung oder Verbreitung (Nutzung) des Materials eine Einwilligung erforderlich ist. Das Model erklärt hiermit unwiderruflich die zeitlich und örtlich unbeschränkte Einwilligung in die Nutzung des Materials durch den Produzenten, insbesondere im Internet, auf Datenträger und sonstige Speichermedien, auch Print, einverstanden, in beliebigen Kontexten, auch für Werbezwecke. Das Model tritt Bild- und Tonrechte an den Produzenten ab. Das Model behält ebenfalls das Recht das produzierte Material für sich zu nutzen. Das Model erklärt weiter sein Einverständnis damit, dass das Material ohne jede inhaltliche Einschränkung verändert und bearbeitet werden darf. Das Model erklärt schließlich sein Einverständnis damit, dass das Material ein beliebiger Personenname im Zusammenhang mit der Nutzung des Materials verwendet werden kann, auch der Vorname des Models (wenn vom Model gewünscht), nicht aber der Nachname. Dem Model steht es frei einen Künstlernamen zu verwenden. Dem Model ist nicht erlaubt für die Zeit der Zusammenarbeit, das produzierte Material selbstständig oder über Dritte zu verkaufen.

§ 3  Nutzungsrechte für das Model. Falls mündlich vereinbart, erhält das Model eine kleine Anzahl an Fotos für die Eigennutzung. Das Model verpflichtet sich auf die Quelle der Fotos hinzuweisen. 

§ 4 Honorar / Vergütung. Das Model erhält ein Honorar von €(Euro):______________. Das Model erhält nach dieser Zahlung keine weiteren Vergütungen. Das Honorar entspricht der Vereinbarung, die für das Shooting getroffen wurden. Das Honorar ist kein Bruttohonorar.

§ 5 Sonstige Vereinbarung: Der Vertrag unterliegt deutschem Recht. Weitere mündliche Verabredungen gibt es nicht. Vertragsänderungen müssen schriftlich verfasst werden, dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Das Model bestätigt, ein Exemplar des Vertragstextes vor Unterschrift erhalten zu haben. 

§ 6 Salvatorische Klausel Werden Punkte dieses Vertrages verändert, verliert der Vertrag NICHT als Ganzes seine Gültigkeit und bleibt mit Ausnahme des geänderten Teils voll gültig. 

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Unterschrift Model 

_______________________ 

Datum, Ort 

Unterschrift Produzent 

________________________

Dieser Vertrag ist Urheberrechtlich geschützt. Dieser Vertrag darf weder kopiert noch vervielfältigt werden. Weitergabe an Dritte ist untersagt. Bei Zuwiderhandlung drohen Urheberrechtsstrafen bis zu 25.000€